Dadurch, dass Patentanmelder und Erfinder nicht identisch sein müssen (Stichwort „Arbeitnehmererfindung“), muss der Anmelder ohne Aufforderung innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag der oder die Erfinder benennen.
Die Erfinderbenennung bedarf der Schriftform. Die Erfinderbenennung darf nicht mit sog. „Erfindernennung“ verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt.
Hinweis: Bei einem Gebrauchsmuster muss der Erfinder nicht benannt werden.
Ein Vordruck zur Erfinderbenennung erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt:
http://www.dpma.de/docs/service/formulare/patent/p2792.pdf
Neueste Kommentare