- Vor der Patentanmeldung: die Recherche
- Die Patentanmeldung
- Einreichen der Unterlagen
- Das Anmeldeverfahren
- Meine Erfindung ist patentiert. Und jetzt?
- Wie viel kostet ein Patent?
- Das kann ich mir nicht leisten. Gibt es Alternativen?
- Gebrauchsmuster: gute und günstige Alternative
- Weitere Hinweise zum Thema Patentanmeldung
Nachdem Sie jetzt wissen, wann und warum eine Patentanmeldung sinnvoll ist und was alles patentiert werden kann, kommen wir nun zur Praxis – der eigentlichen Anmeldung.
Vorab: Der Anmeldeprozess ist ein zeitintensives und komplexes Verfahren. Es gibt viele Dinge, die Sie beachten müssen, denn wenn nicht, dann wird im schlimmsten Fall Ihre Anmeldung abgelehnt. Bedenken Sie bitte auch, dass selbst wenn Sie ein Patent angemeldet haben, noch Probleme auftreten können.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch zu nehmen! Dieser kann Ihnen bereits beim ersten Gespräch eine Einschätzung geben und auch den Anmeldevorgang für Sie übernehmen.
Vor der Patentanmeldung: die Recherche
Bevor man sich an das Ausfüllen der Patenanmeldung macht, muss zuvor intensiv recherchiert werden. Sie müssen sich absolut sicher sein, dass Ihre Erfindung die drei Grundvoraussetzungen (Neuheit, Erfinderische Tätigkeit, Gewerbliche Anwendbarkeit) erfüllt.
Um nicht erst NACH der Entwicklungsarbeit und der Patentanmeldung zu erfahren, dass bereits ein Anderer die gleiche Erfindung zum Patent angemeldet hat, ist eine vorherige Recherche Pflicht! Auch eine unbeabsichtigte Patentverletzung kann mit einer Recherche nach bereits vorhandenen Patenten verhindert werden.
Neben dem öffentlich-zugänglichen Amtsblatt und den Recherchesälen des DPMA in München, Berlin und Jena (Zugang zur Fachliteratur) stehen Ihnen auch Onlineverzeichnisse zur Verfügung:
DPMAregister
Das DPMAregister ist eine amtliche Publikations- und Registerdatenbank für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Hier finden Sie die wichtigen Schriften und Blätter vorhandener Patente, Gebrauchsmuster und Designs..
DEPATISnet
DEPATISnet ermöglicht es Ihnen in einer weltweiten Sammlung von Patentveröffentlichungen zu recherchieren. Das Onlineverzeichnis stützt sich dabei auf den Datenbestand des amtsinternen deutschen Patentinfo rmationssystems DEPATIS.
Die Patentanmeldung

Für die Patentanmeldung müssen Sie eine Beschreibung, eine ggf. mehrere Zeichnungen sowie der Text und die Zeichnung der Zusammenfassung einreichen. Diese müssen auf gesonderten Blättern eingereicht werden. Die zu beachtenden Formvorschriften beim Einreichen einer Patentanmeldung können Sie in der Patentverordnung (PatV) einsehen.
Das offizielle Anmeldeformular des DPMA finden Sie in unserem Download-Bereich.
Hinweis: Die Patentanmeldung soll in Deutsch verfasst werden. Sollten Sie die Anmeldung jedoch in Englisch oder Französisch einreichen, dann muss die Übersetzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag, spätestens jedoch 15 Monate nach dem Prioritätstag nachgereicht werden.
Diese beiden Unterlagen muss die Anmeldung enthalten:
1. Erteilungsantrag
Das Papierformblatt, das es auch als elektronische Variante gibt, enthält 12 Fragen. Hier werden grundlegende Formalitäten (bspw. Name, Anschrift, etc.) und die Erfindung kurz und bündig abgefragt.
2. Anmeldungsunterlagen
Ab hier wird es erst richtig interessant: Zu den Anmeldungsunterlagen gehören das Ausarbeiten der Patentansprüche, die korrekte und vollständige Beschreibung und eine Zusammenfassung der Erfindung. Darüber hinaus muss der Erfinder klar definiert sein und -wenn vom DPMA gefordert- Modelle und Proben eingereicht werden.
Das müssen Sie beachten:
1. Neben den Unterlagen ist eine Anmeldegebühr zu entrichten. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Gebühr fristgerecht (innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag) zahlen. Ansonsten gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen!
2. Es ist von größter Wichtigkeit, dass die Erfindung in den Anmeldungsunterlagen so deutlich und vollständig offenbart wird, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann. Sollten Sie hier Fehler machen, wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen!
Im eigenen Interesse sollten Sie daher zu 100% sicher sein, dass Ihnen kein Fehler unterlaufen ist.
3. Ebenfalls essenziell sind die Patentansprüche. Diese legen den Schutzumfang Ihres Patents fest. Eine präzise Formulierung ist Pflicht – alle unter Schutz zu stellenden (technischen) Merkmale müssen in den Ansprüchen exakt angegeben werden!
Einreichen der Unterlagen

Schriftlich
Den Antrag zum Eintragen eines Patents senden Sie an das Deutsche Patent- und Markenamt in München (DPMA). Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich in den Dienststellen des DPMA in München, Jena oder Berlin abgeben.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eins der insgesamt 11 Patentinformationszentren (PIZ) in Deutschland aufzusuchen. Diese nehmen Patentanmeldungen ebenfalls entgegen und leiten sie an das DPMA weiter.

Elektronisch
Sie können Ihr Patent auch elektronisch beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Hierzu ist eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser erforderlich. Anbieter der Signaturkarten finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Darüber hinaus benötigen Sie die Anmelde-Software DPMAdirekt, um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können.
Hinweis: Auf diesem Weg kann auch eine europäische (Übermittlung zum EPA) oder internationale (Übermittlung an die WIPO) Patentanmeldung beim DPMA eingereicht werden.
Das Anmeldeverfahren
Das Patentanmeldungsverfahren durchläuft mehrere Stationen. Als einer der ersten Schritte wird überprüft, ob man bspw. die drei Grundvoraussetzungen erfüllt.
Meine Erfindung ist patentiert. Und jetzt?
Glückwunsch! Mit Eingang der Bestätigung ist Ihr geistiges Eigentum geschützt und räumt Ihnen ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol ein. Sie können nun Dritten untersagen Ihre Erfindung zu verwenden, verbreiten, vervielfältigen und kommerziell zu nutzen. Darüber hinaus können Sie Lizenzen vergeben oder das Patent verkaufen, um daraus Profit zu schlagen.
Bitte beachten: Ab dem 3. Patentjahr werden jährliche Gebühren fällig, die proportional steigen. Der Rechtsschutz für ein Patent wird maximal für 20 Jahre gewährt, danach erlischt der Anspruch.
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Wie viel kostet ein Patent?
Für viele keine Selbstverständlichkeit: Das Anmelden eines Patents kostet Geld, ja.
Die Kosten für eine Patentanmeldung teilen sich auf in Amtsgebühren (Amtskosten), Kosten für den Patentanwalt und den eigenen Aufwand. National, europa- und weltweit werden jedoch andere Gebühren verlangt, dabei ist Deutschland vergleichsweise günstig! Wir wollen uns jedoch auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken.
Vorab: Bevor wir Ihnen aufzeigen, welche Kosten auf Sie zukommen, möchten wir Ihnen vorweg einen groben Richtwert mitgeben: ca. 400€ an Anmeldungsgebühren, jährliche Gebühren, die ab dem 3. Patentjahr zu bezahlen sind und sich nach 20 Jahren auf eine Summe von 13.170€ zur Aufrechterhaltung Ihres gewerblichen Rechtsschutzes belaufen.
Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und Rechtsberatung wünschen, müssen Sie mit Kosten zwischen 2000 – 5000€ rechnen. Soll die Beratung bzw. Hilfe zusätzlich auch eine ausgiebige Recherche beinhalten, müssen Sie mit weiteren Kosten von ca. 1.500 – 4.000€ rechnen.
Interner Aufwand: Das wissen Sie am besten.
Tipp: Lohnt sich die Erfindung für Sie wirtschaftlich nicht (mehr), können Sie das Patent aufgeben, indem Sie die jährliche Gebühr für die Aufrechterhaltung nicht mehr bezahlen.
Ein Datenblatt zu Gebühren für die Patentanmeldung finden Sie unter Downloads & Formulare.
Es ergeben sich also folgende Kosten/Gebühren (ohne Ihren persönlichen Aufwand mit einzubeziehen):
Ohne Rechtsberatung und –Hilfe: mind. 15.000€.
Mit Rechtsberatung und –Hilfe: mind. 18.000, realistischer sind rund 20.000€.
Das kann ich mir nicht leisten. Gibt es Alternativen?
An den Amtsgebühren können Sie nicht rütteln, diese sind fest vorgegeben. Eine elektronische Anmeldung ist aber schon einmal günstiger als eine postalische. Eingespart werden kann bei den Kosten für den Patentanwalt – mit allen Risiken und Nebenwirkungen.
Einen Patentanwalts-Zwang gibt es nicht. Ausnahme: Sie haben keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Der Patentanwalt übernimmt dann für Sie die Bürgschaft und Anmeldung des Patents.
Wir raten Ihnen aber (dringend) von einer selbstständigen Patentanmeldung, also ohne jemals Kontakt zu einem Fachmann gehabt bzw. Hilfe an Anspruch genommen zu haben, ab. Das Thema „Patentanmeldung“ ist oftmals für einen Laien nur schwer greifbar. Zu umfangreich ist die korrekte Recherche, zu komplex die Ausformulierung der Patentansprüche und zu ausführlich die Anforderungen des DPMA.
Falls Sie Ihre Erfindung aber unbedingt schützen möchten, ist das „kleine Patent“, das Gebrauchsmuster, eine mögliche Alternative für Sie.
Gebrauchsmuster: gute und günstige Alternative
Auch das „Gebrauchsmuster“ schützt technische Erfindungen und ist dem Patent sehr ähnlich. Es wird daher oftmals auch als „Kleines Patent“ bezeichnet. Die Kosten für ein Gebrauchsmuster sind deutlich geringer und belaufen sich auf 1.420€ (ohne Recherche und Rechtsberatung/-hilfe).
Es gibt jedoch einige Unterschiede zum Patent:
- Kein Rechtsschutz für technische oder chemische Verfahren
- Keine Prüfung der drei Grund-Schutzvoraussetzungen durch das Amt. Die Eintragung erfolgt daher sehr schnell nach Prüfung des Antrags
- Die Löschung des Gebrauchsmusters kann jederzeit auf begründeten Antrag eines Dritten vorgenommen werden
- „Neuheitsschädlich“ sind lediglich weltweite Veröffentlichungen auf schriftlicher Basis. Mündliche Beschreibungen bzw. Veröffentlichungen werden davon nicht berührt. Benutzungen sind nur innerhalb Deutschlands schädlich
- 6-monatige „Neuheitsschonfrist“ für Vorveröffentlichungen
- Rechtsschutz für maximal 10 Jahre (statt max. 20 Jahre bei einem Patent)
Dadurch, dass keine Prüfung vorgenommen wird, ist ein Gebrauchsmuster erheblich schneller und kostengünstiger zu erhalten. Andererseits ist es dadurch auch weniger rechtssicher und die Gefahr größer, dass Sie hier einen nachhaltigen Fehler machen.
Ein Datenblatt zu Gebühren für Gebrauchsmuster finden Sie unter Downloads & Formulare.
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