E-Roller sind überall auf den Straßen der deutschen Großstädte- und schon hat ein deutscher Erfinder weitergedacht. Ein Gebrauchsmuster von einem Gepäckträger für E-Roller ist angemeldet.
Die E-Roller erobern seit der Freigabe die deutschen Großstädte. Der schnelle und unkomplizierte Transport ist eigentlich von nur einem Mensch war gedacht, gerade für kurze Strecken. Doch mit einer schweren Tasche oder schwerem Gepäck ist das nicht so einfach. Der Erfinder Klaus Buch fand eine Idee, dies zu ermöglichen, und meldete ein Gebrauchsmuster von einem Gepäckträger für E-Roller an.
Die Anmeldung für dieses Gebrauchsmuster beschreibt genauer, wie sich Erfinder Klaus Buch den Gepäckträger für E-Roller vorstellt. Es wird ein zerlegbarer Gepäckträger für die Mitnahme von Gepäck beschrieben. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass er aus zwei verschiedenen starken Vierkanten besteht, welche ineinander geschoben werden können und daher den Gepäckträger zerlegbar machen.
Herkömmliche Gepäckträger passen nicht
Gepäckträger üblicher Bauweise für Roller oder Motorräder passen nicht zu den neuen Elektro Scootern und E-Rollern, die seit kurzem zugelassen sind im Straßenverkehr. Im einfachsten Fall bestehen sie nur aus nicht zerlegbaren Rundstahl. Bei einigen E-Rollern muss jedoch der Akku zum Laden aus dem Skooter entfernt werden, in manchen Fällen möchte man auch den Akku aus E-Roller mitnehmen. Daher sieht das angemeldete Gebrauchsmuster vor, mit flexiblen und zerlegbaren Gepäckträgern zu arbeiten.
Durch diese Erfindung wird ermöglicht, ein Top Case (Gepäckkoffer) mitzuführen, um beispielsweise einen Helm, den Einkauf oder sogar Gepäck unterzubringen. Außerdem wird durch das schnelle Zerlegen ermöglicht, problemlos an den Akku zu gelangen um beispielsweise ihn aufzuladen, ins Haus mitzunehmen oder ihn mitzunehmen um ihn vor Diebstahl zu schützen.
Der Gepäckträger besteht aus zwei starken Vierkantrohren, welche ineinander geschoben werden können. Die Ankerplatte, welche am E-Roller verschraubt wird, muss circa 22 Zentimeter breit sein. Der Einschubteil soll vorzugsweise 21,5 Zentimeter breit sein. Der Gepäckträger an sich, wird zwischen 20 und 60 Zentimetern lang sein und das Metall aus dem er bestehen soll, soll Kunststoff, Aluminium oder ein anderes Metall sein.
Gebrauchsmuster – der kleine Bruder vom Patent
Ein Gebrauchsmuster gilt als „der kleine Bruder“ eines Patents und kann eine relativ kostengünstige und dennoch effiziente Möglichkeit bieten, eine Erfindung zu schützen und wirtschaftlich nutzen zu können. Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, die Schutzdauer für ein Patent dagegen 20 Jahre.
Es handelt es sich, im Gegensatz zum Patent, um ein ungeprüftes Schutzrecht: das Amt überprüft zunächst nicht auf mögliche Schutzhindernisse wie z. B. Neuheit und erfinderischen Schritt. Dadurch wird das Anmeldeverfahren schnell, aber man es auch selbst gefordert, durch Recherche zu klären, ob die Erfindung wirklich neu ist. Hierzu kann eine professionelle Recherche von einer Patent- und Anwaltskanzlei sinnvoll sein. Fragen Sie uns gerne dazu an.
Quellen:
Gebrauchsmuster für einen Gepäckträger für E-Roller
Bild:
mirceaianc /pixabay.com / CCO License
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